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Nachlasspflegschaft —
Ihr Ratgeber für
den Ernstfall

Verstorbener Nachbar, unbekannte Erben, verfallendes Haus — was tun Sie jetzt?

Wenn jemand stirbt und kein Erbe bekannt ist oder die Erbschaft ausgeschlagen wurde, droht der Nachlass verwalterlos zu werden. Das betrifft Nachbarn mit baufälligen Gebäuden, Vermieter mit Mietschulden und Gläubiger mit offenen Forderungen. Das Rechtsinstitut der Nachlasspflegschaft (§§ 1960–1966 BGB) löst genau dieses Problem – und jeder Betroffene kann sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Diese Seite erklärt Ihnen als Laie Schritt für Schritt, was Nachlasspflegschaft ist, wer sie beantragen kann, wie das Verfahren abläuft – und warum Michael Schneider als spezialisierter Nachlasspfleger der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

Auf einen Blick
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Rechtsgrundlage
§§ 1960–1966 BGB
§§ 342 ff. FamFG · VBVG
Zuständiges Gericht
Nachlassgericht
beim AG am letzten Wohnsitz (§ 343 FamFG)
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Antrag durch
Jeden Gläubiger
§ 1961 BGB · formlos möglich · kein Anwalt nötig
💰
Kosten trägt
Der Nachlass
Antragsteller hat keine Kostenrisiken
🕐
Typische Dauer
6–24 Monate
je nach Komplexität · Immobilien ggf. länger
🎓
Unser Experte
M. Schneider
Jurist · BdB · §§ 1960 ff. BGB · VBVG · 23 BtOG
Ihre Situation — Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Grundlagen

Was ist Nachlasspflegschaft?

Das Gesetz kennt zwei Hauptsituationen: Erben sind unbekannt, oder es ist unklar, ob jemand die Erbschaft überhaupt annimmt. Damit der Nachlass in dieser Zeit nicht herrenlos und ungeschützt ist, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger als gesetzlichen Vertreter des unbekannten oder ungewissen Erben.

§ 1960 Abs. 1 BGB · Von Amts wegen
Nachlasspflegschaft zur Sicherung

Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses erforderlich sind. Dies geschieht, wenn die Erben unbekannt sind oder sich noch nicht entschieden haben, ob sie die Erbschaft annehmen. Das Gericht handelt dann auch ohne Antrag – wenn es von der Situation weiß.

§ 1960 Abs. 1 BGB
§ 1961 BGB · Auf Antrag eines Gläubigers
Nachlasspflegschaft für Gläubiger

Jeder Nachlassgläubiger kann beim Nachlassgericht beantragen, dass ein Nachlasspfleger zur Geltendmachung seiner Forderung bestellt wird – auch wenn die Erben vielleicht bekannt, aber nicht erreichbar oder kooperationsunwillig sind. Der Antrag ist formlos und kostenlos.

§ 1961 BGB
Wichtiger Unterschied zur Nachlassverwaltung: Die Nachlasspflegschaft (§§ 1960 ff. BGB) sichert den Nachlass bei unbekannten Erben. Die Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff. BGB) hingegen schützt Nachlassgläubiger vor einer Haftungsvermenging, wenn die Erben bekannt sind. Herr Schneider ist für beide Verfahren qualifiziert.
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Aufgabe 1
Sicherung des Nachlasses

Sofortsicherung aller Vermögenswerte: Konten einfrieren, Immobilien sichern (Schlösser, Versicherung), bewegliche Sachen verwahren, Inventar aufnehmen. Kein Vermögenswert darf verloren gehen.

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Aufgabe 2
Ermittlung der Erben

Aktive Recherche: Standesamt, Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Auslandsrecherche, Erbscheinsverfahren. Bei unbekannten Erben beantragt der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht eine öffentliche Bekanntmachung.

Aufgabe 3
Verwaltung und Abwicklung

Entgegennahme und Prüfung aller Gläubigeransprüche, laufende Verwaltung von Immobilien und Konten, Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten, Herausgabe an ermittelte Erben oder – bei Erblosigkeit – an den Fiskus (§ 1936 BGB).

Antragsberechtigung · § 1961 BGB

Wer kann Nachlasspflegschaft beantragen?

Deutlich mehr Menschen als allgemein bekannt sind antragsberechtigt. Das Gesetz nennt in § 1961 BGB jeden „Nachlassgläubiger“ – das ist ein weiter Begriff. Das Gericht kann außerdem jederzeit von Amts wegen tätig werden (§ 1960 BGB).

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Antragsberechtigt · § 1961 BGB
Vermieter

Sie haben eine Mietforderung (Mietrückstand, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz), Erben sind unbekannt oder kooperieren nicht. Als Nachlassgläubiger können Sie sofort Antrag stellen.

Eindeutig berechtigt
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Antragsberechtigt · § 1961 BGB
Handwerker & Dienstleister

Offene Rechnungen für Arbeiten, die noch zu Lebzeiten des Verstorbenen erbracht wurden. Lieferungen, Dienstleistungen, Lohnforderungen – alles sind Nachlassforderungen.

Eindeutig berechtigt
🏦
Antragsberechtigt · § 1961 BGB
Banken & Kreditgeber

Offene Kreditverbindlichkeiten, Überziehungskredite, Bürgschaften. Banken sind Nachlassgläubiger und können Nachlasspflegschaft für die Geltendmachung ihrer Forderungen beantragen.

Eindeutig berechtigt
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Antragsberechtigt (berechtigtes Interesse)
Nachbarn bei Gefährdung

Kein direkter Geldforderungsanspruch, aber: Bei drohender Schädigung durch das verwahrloste Nachbargrundstück (§§ 903, 906 BGB) besteht ein berechtigtes Interesse. Zudem kann die Ordnungsbehörde auf Veranlassung tätig werden. Empfehlung: Schadensersatzanspruch formulieren und § 1961 BGB nutzen.

Berechtigtes Interesse nötig
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Von Amts wegen · § 1960 BGB
Behörden & Gemeinden

Ordnungsrechtliche Maßnahmen (Bauordnung, Verkehrssicherheit), Gewerbesteuerausstände, Grundsteuerrückstände. Behörden können zudem das Nachlassgericht auf die Situation hinweisen, das dann von Amts wegen handelt.

Von Amts wegen oder § 1961
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Von Amts wegen · § 1960 BGB
Jedermann (Hinweis ans Gericht)

Auch wer keine eigene Forderung hat, kann das Nachlassgericht auf eine herrenlose Erbschaft hinweisen. Das Gericht entscheidet dann, ob es von Amts wegen einen Nachlasspfleger bestellt. Tipp: Stets ein berechtigtes Interesse mitformulieren.

Hinweis ans Gericht möglich
Achtung Verwechslungsgefahr: Die Erbenhaftung beschränkt sich auf den Nachlass. Erben haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen, solange sie rechtzeitig Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen (§§ 1975 ff. BGB). Der Nachlasspfleger ist nicht persönlich für Nachlassschulden haftbar.
Das Verfahren Schritt für Schritt

So läuft eine Nachlasspflegschaft ab

Von Ihrem Antrag bis zur Abwicklung des Nachlasses – klar und verständlich erklärt. Bei Beauftragung von Michael Schneider begleitet er Sie durch alle Schritte.

1
Ihr erster Schritt
Antrag beim Nachlassgericht

Der Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft ist formlos und schriftlich beim Nachlassgericht einzureichen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Kein Anwalt erforderlich. Empfehlung: Kurze schriftliche Begründung, warum Sie antragsberechtigt sind und warum Sicherungsbedarf besteht. Nutzen Sie unsere Checkliste unten.

§ 1961 BGB § 343 FamFG Formlos möglich Kein Anwalt nötig
2
Das Gericht prüft
Prüfung durch das Nachlassgericht

Das Nachlassgericht prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen: Sind Erben unbekannt? Gibt es sicherungsbedürftige Nachlassgegenstände? Ist der Antrag begründet? Ggf. werden Personenstandsregister und Melderegister abgefragt. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Im Eilfall (drohender Verlust von Nachlassgegenständen) kann das Gericht sofortigen Sicherungsmaßnahmen anordnen.

§ 1960 BGB Amtsgericht entscheidet Eilantrag möglich
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Bestellung
Bestellung des Nachlasspflegers

Das Gericht bestellt durch Beschluss einen geeigneten Nachlasspfleger. Michael Schneider steht für Gerichte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als qualifizierter Berufsnachlasspfleger zur Verfügung (Jurist, BdB-Mitglied, § 23 BtOG-registriert). Sie können ihn dem Gericht namentlich vorschlagen – das Gericht berücksichtigt dies in der Regel. Der Nachlasspfleger erhält vom Gericht eine Urkunde und ist ab da legitimiert zu handeln.

§ 1962 BGB Vorschlag möglich Gerichtsbeschluss
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Sofortmaßnahmen
Sicherung und Inventarisierung des Nachlasses

Unmittelbar nach Bestellung: vollständige Bestandsaufnahme aller Nachlassgegenstände, Kontosperrung, Immobiliensicherung, Abschluss nötiger Versicherungen. Der Nachlasspfleger erstellt ein Nachlassverzeichnis (OLG-Formular) und reicht es beim Gericht ein. Jede Maßnahme wird dokumentiert und ist für alle Beteiligten nachvollziehbar.

§ 1960 BGB Nachlassverzeichnis OLG-Formular
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Kernaufgabe
Erbenermittlung

Aktive Recherche: Standesamt, Einwohnermeldewesen, Grundbuch, Testamentseröffnung, ggf. internationale Erbenrecherche. Bei gänzlich unbekannten Erben kann das Nachlassgericht eine öffentliche Aufforderung zur Erbprätendentenmeldung veranlassen (§ 1965 BGB). Meldet sich niemand, fällt der Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB – „Fiskuserbschaft“).

§§ 1964–1965 BGB § 1936 BGB Fiskuserbschaft Öffentliche Bekanntmachung
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Während der Pflegschaft
Verwaltung und Gläubigerbefriedigung

Der Nachlasspfleger verwaltet alle Nachlassgüter, zieht Forderungen ein, begleicht fällige Verbindlichkeiten und steht allen Gläubigern als Ansprechpartner zur Verfügung. Er erstellt jährliche Rechnungslegungsberichte für das Nachlassgericht. Immobilien können verwaltet (Vermietung) oder mit gerichtlicher Genehmigung veräußert werden (§ 1960 BGB i.V.m. §§ 1821 f. BGB).

Jährliche Rechnungslegung Gerichtliche Kontrolle Transparenz für Gläubiger
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Abschluss
Herausgabe und Aufhebung

Werden Erben ermittelt und nehmen die Erbschaft an: Herausgabe des Nachlasses an die Erben nach vollständiger Schuldenbegleichung. Wird niemand ermittelt: Herausgabe an den Fiskus. In beiden Fällen erstellt der Nachlasspfleger einen Schlussbericht, legt abschließend Rechnung und beantragt die Aufhebung der Pflegschaft beim Nachlassgericht.

§ 1960 Abs. 1 S. 2 BGB Schlussbericht Gerichtliche Entlastung
Spezialsituation · Häufigster Anlass

Das verwaiste Haus des Nachbarn — was nun?

Der Nachbar stirbt, das Haus steht leer, verfällt, die Erben melden sich nicht oder sind unbekannt. Dieses Szenario – besonders häufig in strukturschwachen ländlichen Regionen wie der Uckermark oder der Mecklenburgischen Seenplatte – ist der Hauptanwendungsfall für eine von Nachbarn initiierte Nachlasspflegschaft.

Ihr Problem ohne Nachlasspflegschaft
Niemand ist zuständig

Das Haus hat keinen rechtlichen Vertreter. Behörden können keine Anordnungen vollziehen. Kein Ansprechpartner für Schadensersatz. Kein Handlungszwang für irgendjemanden. Das Gebäude verfällt weiter.

Kein Handlungszwang
Mit Nachlasspflegschaft
Klare Zuständigkeit

Der Nachlasspfleger ist rechtlicher Vertreter des Nachlasses. Er ist Ihr Ansprechpartner, nimmt Schadensersatzansprüche entgegen, hält die Immobilie instand und ist von Behörden in die Pflicht zu nehmen.

Handlungsfähigkeit hergestellt
Rechtlicher Weg für Nachbarn: Formulieren Sie Ihren Antrag auf Basis eines konkreten Anspruchs gegen den Nachlass. Mögliche Grundlagen: drohender Schaden an Ihrer Immobilie (§§ 903, 906 BGB), Schadensersatz aus bereits eingetretener Beeinträchtigung, Abwehranspruch (§ 1004 BGB analog). Sprechen Sie uns an – wir formulieren den Antrag gemeinsam.

Was der Nachlasspfleger mit der Immobilie macht

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Sofortsicherung: Schlösser sichern, nötige Notreparaturen veranlassen, Versicherungsschutz herstellen, Rohre winterfest machen
Grundbucheinsicht: Lasten und Beschränkungen klären, Hypotheken und Grundschulden erfassen, Vorkaufsrechte prüfen
Behörden-Koordination: Baubehörde, Ordnungsamt, Denkmalschutz – der Nachlasspfleger ist direkter Ansprechpartner
Verwaltung: Grundsteuer, Müllgebühren, Strom, Wasser – alles wird aus Nachlassmitteln weiter bezahlt
Verkauf mit Gerichtsgenehmigung: Wenn es dem Nachlass nützt (§ 1960 BGB i.V.m. § 1821 BGB), kann die Immobilie mit Zustimmung des Nachlassgerichts veräußert werden
Gläubigerbefriedigung: Erlös geht zur Befriedigung aller Gläubiger – auch Ihres Schadensersatzanspruchs
Checkliste Nachbar
Grundbucheinsicht: Wer ist eingetragener Eigentümer?
Sterbefall beim Standesamt bestätigen lassen
Schäden an der eigenen Immobilie dokumentieren (Fotos, Datum)
Behörde (Ordnungsamt / Baubehörde) informieren
Antrag beim Nachlassgericht (AG am letzten Wohnsitz)
Michael Schneider als Nachlasspfleger vorschlagen
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Zuständige Nachlassgerichte in unserem Einzugsgebiet
AG Prenzlau · Baustraße 37 · 17291 Prenzlau · 03984 / 861-0
AG Angermünde · Uckermark
AG Templin · Uckermark
AG Neubrandenburg · Friedrich-Engels-Ring 16–18 · 0395 / 5444-0
AG Waren (Müritz) · Zum Amtsbrink 2
AG Neustrelitz · Woldegker Chaussee 35
AG Demmin · Adolf-Pompe-Str. 12–15
Transparenz · Vergütung des Nachlasspflegers

Was kostet eine Nachlasspflegschaft?

Grundregel: Alle Kosten trägt der Nachlass – nicht Sie als Antragsteller. Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und der Qualifikation. Bei vermögenslosem Nachlass trägt ggf. die Staatskasse.

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Mitteloser Nachlass – § 3 VBVG (ab 01.01.2026)
26 – 44 €/Std.

Gesetzliche Stundensätze nach § 3 Abs. 1 VBVG i.d.F. KostBRÄG 2025 (BGBl. I Nr. 109/2025):
26 € ohne besondere Kenntnisse · 33 € mit Berufsausbildung · 44 € mit Hochschulstudium (Jurist).
Zahlt die Staatskasse, wenn der Aktivnachlass zur Deckung nicht ausreicht.

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Vermögender Nachlass – § 1888 BGB
80 – 130 €/Std.

Bei vorhandenem Nachlassvermögen richtet sich die Vergütung nach Fachkenntnissen, Umfang und Schwierigkeit (§ 1888 BGB). Aktuelle Rechtsprechung:
OLG Frankfurt: 95 €/Std. (mittlere Schwierigkeit, ab 01.01.2023) · OLG Bamberg: 110 €/Std. (09.08.2023) · in Ballungsräumen bis 120 €/Std.
Das Nachlassgericht setzt die Vergütung per Beschluss fest.

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Wer zahlt – Kein Risiko für Antragsteller
Der Nachlass

Der Nachlasspfleger entnimmt seine Vergütung aus dem Nachlassvermögen. Als Antragsteller tragen Sie keinerlei Kostenrisiko – weder Pflegervergütung noch Gerichtskosten (GNotKG). Bei vollständig mittellosem Nachlass: Staatskasse vorschussweise, Rückgriff gegen Erben nach §§ 1915, 1836e BGB.

Wichtig für Gläubiger: Als Antragsteller nach § 1961 BGB tragen Sie grundsätzlich keine Kosten – weder Gerichtsgebühren noch Nachlasspflegervergütung. Ihre Forderung gegen den Nachlass bleibt vollständig bestehen und wird vom Nachlasspfleger geprüft und ggf. ausgezahlt, soweit Nachlassmasse vorhanden ist.
Ihr Nachlasspfleger in Brandenburg & MV

Warum Michael Schneider der richtige Nachlasspfleger ist

Wir sind kein anonymes Büro und kein Massendienstleister. Michael Schneider bearbeitet jeden Fall persönlich – mit juristischer Tiefe, regionaler Gerichtserfahrung und einem klaren Qualitätsanspruch.

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Juristische Grundlage
Vollqualifizierter Jurist

1. Juristisches Staatsexamen, Referendariat, Fachkenntnisnachweis Steuer- und Arbeitsrecht sowie Wirtschaftsrecht. Vollständige Kenntnis des Erbrechts (§§ 1922 ff. BGB), Nachlasspflegschaftsrechts (§§ 1960 ff.) und der FamFG-Verfahren.

🎓
BdB-Zertifizierung
Spezialisierter Berufsnachlasspfleger

BdB-Qualitätsregister Nr. 0300596 (gültig bis 31.12.2028). Spezialzertifizierung Nachlasspflegschaft durch den BdB. Regelmäßige Fortbildungen. Mitglied seit 2018, registriert gem. § 23 BtOG beim Landkreis Uckermark.

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Regionale Präsenz
Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern

Hauptbüro: Diesterwegstraße 6, 17291 Prenzlau. Zweigbüro: Parkstraße 12, 17089 Gültz. Aktiv tätig bei AG Prenzlau, Angermünde, Templin, Eberswalde sowie AG Neubrandenburg, Waren, Neustrelitz, Demmin, Greifswald, Pasewalk.

Praxis-Erfahrung
Komplexe Fälle sind Alltag

Aktuell ~42–45 laufende Verfahren (Betreuung + Nachlass). Erfahrung mit internationalen Erbfällen, mehreren Gläubigern, streitigen Erbfolgen, Immobilien in sanierungsbedürftigem Zustand und komplexen Nachlassinsolvenzen.

Unser Wissensversprechen: Als Nachlasspfleger in einer strukturschwachen Region mit vielen ungepflegten Altimmobilien und unbekannten Erben haben wir mehr einschlägige Praxiserfahrung als die meisten Nachlasspfleger deutschlandweit. Wir kennen die Gerichte, die Behörden und die typischen Probleme – und lösen sie effizient.
Michael Peter Schneider
Jurist · Nachlasspfleger · Berufsbetreuer · BdB
📍
Hauptbüro: Diesterwegstraße 6, 17291 Prenzlau
Zweigbüro: Parkstraße 12, 17089 Gültz (MV)
Tel: 03984 / 329 86 22
Mobil/WhatsApp: 0176 / 427 16 280
Mo–Do 10–15 Uhr · Eilfälle außerhalb
betreuer_schneider@outlook.de
Fax: 030 / 868 709 18 59
eBO: DEJustiz.1ddaf44a-be21-44b9-833e-02cb55b29be9.4cdc
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BdB-Register Nr. 0300596 · gültig bis 31.12.2028
Registriert gem. § 23 BtOG
Stammbehörde: LK Uckermark
Jurist · 1. Staatsexamen + Referendariat
FK Steuer- & Arbeitsrecht · FK Wirtschaftsrecht
BdB-Zusatzqualifikation Nachlasspflegschaft
Ihr nächster Schritt

So bereiten Sie den Antrag vor

Der Antrag auf Nachlasspflegschaft ist formlos – aber ein gut vorbereiteter Antrag wird schneller bearbeitet und erhöht die Erfolgschancen erheblich. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen.

Checkliste — Was Sie zum Antrag benötigen
Name und letzter Wohnsitz des Verstorbenen – für die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts (§ 343 FamFG). Hilfsweise: Grundbucheinsicht beim Amtsgericht
Nachweis des Todesfalls (Sterbeurkunde, Totenschein, Zeitungsanzeige o.ä.). Erhältlich beim Standesamt des Sterbeortes.
Ihre eigene Forderung gegen den Nachlass kurz beschreiben: Art der Forderung, Betrag, Entstehung. Bei Nachbarn: konkrete Schadensdarstellung mit Fotos und ggf. Gutachter-Einschätzung
Darlegung des Sicherungsbedürfnisses: Warum besteht Handlungsbedarf? Verfallender Zustand, drohender Wertverlust, unbekannte Erben, ausstehende Verbindlichkeiten.
Vorschlag eines Nachlasspflegers (optional, aber empfohlen): Michael Schneider, Diesterwegstraße 6, 17291 Prenzlau, Tel: 03984/329 86 22 – BdB-Qualitätsregister Nr. 0300596. Das Gericht ist nicht gebunden, berücksichtigt den Vorschlag aber regelmäßig.
Ihre Kontaktdaten für Rückfragen des Gerichts. Antrag unterschreiben, Datum nicht vergessen.
Anlagen beifügen (soweit vorhanden): Fotos des Gebäudes, Grundbuchauszug, Belege der Forderung, Schriftwechsel mit Erben oder Behörden. Mehr Belege = schnelleres Verfahren
Wir formulieren den Antrag für Sie: Rufen Sie uns an (03984 / 329 86 22) oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir beraten Sie kostenlos und formulieren gemeinsam einen schlagkräftigen Antrag. Unsere Ortskenntnis und Gerichtserfahrung in Brandenburg und MV ist Ihr Vorteil.
Häufige Fragen

Ihre Fragen — unsere Antworten

Das Nachlassgericht kann von Amts wegen tätig werden (§ 1960 BGB) – aber nur, wenn es von der Situation weiß. In der Praxis ist das Gericht oft überfordert oder hat keine Kenntnis. Sie müssen aktiv werden, indem Sie das Gericht informieren oder direkt einen Antrag stellen (§ 1961 BGB). Niemand wartet auf Sie – und je länger gewartet wird, desto mehr Wert geht verloren.
Direkt nach § 1961 BGB ist nur der Nachlassgläubiger antragsberechtigt. Als Nachbar ohne eigene Forderung ist das nicht automatisch gegeben. Die Lösung: Formulieren Sie einen Schadensersatzanspruch. Droht Ihr Eigentum durch das verwaiste Nachbargebäude Schaden zu nehmen, haben Sie einen Anspruch nach §§ 903, 906, 1004 BGB. Damit sind Sie Nachlassgläubiger. Alternativ: Informieren Sie das Gericht – dieses kann dann von Amts wegen tätig werden. Wir beraten Sie gern, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.
Ein überschuldeter Nachlass führt nicht automatisch zur Aufteilung unter den Gläubigern. Der Nachlasspfleger muss zunächst alle Forderungen ermitteln und prüfen, ob die Nachlassmasse ausreicht. Reicht sie nicht, kann er beim Insolvenzgericht Nachlassinsolvenz beantragen (§ 317 InsO). In diesem Verfahren werden alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt (Gleichbehandlungsgrundsatz). Immobilien werden dann verwertet. Ihre Forderung bleibt bestehen, auch wenn die Zahlung geringer ausfällt als erwartet.
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei einfachen Fällen (Erben im Ausland, aber identifizierbar): 3–6 Monate. Bei komplexeren Fällen (keine bekannten Verwandten, verschlungene Erbfolge, internationale Bezüge): 1–3 Jahre. Bei gänzlich unbekannten Erben und öffentlicher Bekanntmachung (§ 1965 BGB) läuft eine Ausschlussfrist, nach der der Fiskus als Erbe gilt. Diese kann mehrere Jahre dauern. Michael Schneider treibt die Erbenermittlung mit allen verfügbaren Mitteln aktiv voran.
Nachlasspfleger (§§ 1960 ff. BGB): Gesetzlicher Vertreter bei unbekannten oder ungewissen Erben. Vom Gericht bestellt. Typisch bei herrenlosem Nachlass.

Nachlassverwalter (§§ 1975 ff. BGB): Trennt Nachlassvermögen vom Privatvermögen bekannter Erben ab. Schützt Gläubiger vor der Haftungsvermengung. Auf Antrag der Erben oder eines Gläubigers bestellbar.

Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB): Im Testament vom Erblasser bestimmt. Setzt dessen Willen um. Kein gerichtliches Verfahren nötig.

Michael Schneider ist für alle drei Funktionen qualifiziert und tätig.
Nicht einfach so. Der Verkauf einer Nachlassimmobilie durch den Nachlasspfleger bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Nachlassgerichts (§ 1960 BGB i.V.m. §§ 1821, 1822 BGB analog). Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Nachlass nützt und zum angemessenen Preis erfolgt. Ein ungeprüfter Verkauf ist unwirksam. Der Nachlasspfleger hat also eine starke gerichtliche Kontrollinstanz im Rücken – zum Schutz aller Beteiligten.
Ja, absolut. Nachlasspflegschaft erfordert keine persönliche Anwesenheit des Antragstellers. Alle Korrespondenz läuft schriftlich oder per Telefon. Michael Schneider ist über WhatsApp (0176 / 427 16 280) und E-Mail erreichbar. Er reicht den Antrag beim Gericht auch in Ihrem Namen ein, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Das Gericht führt das Verfahren selbständig weiter.
Kostenlose Erstberatung — jetzt anrufen
Michael Schneider · Jurist · Nachlasspfleger · BdB-zertifiziert · Brandenburg & MV · Mo–Do 10–15 Uhr