Nachlasspflegschaft —
Ihr Ratgeber für
den Ernstfall
Verstorbener Nachbar, unbekannte Erben, verfallendes Haus — was tun Sie jetzt?
Wenn jemand stirbt und kein Erbe bekannt ist oder die Erbschaft ausgeschlagen wurde, droht der Nachlass verwalterlos zu werden. Das betrifft Nachbarn mit baufälligen Gebäuden, Vermieter mit Mietschulden und Gläubiger mit offenen Forderungen. Das Rechtsinstitut der Nachlasspflegschaft (§§ 1960–1966 BGB) löst genau dieses Problem – und jeder Betroffene kann sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Diese Seite erklärt Ihnen als Laie Schritt für Schritt, was Nachlasspflegschaft ist, wer sie beantragen kann, wie das Verfahren abläuft – und warum Michael Schneider als spezialisierter Nachlasspfleger der richtige Ansprechpartner für Sie ist.
Das Gebäude wird nicht gepflegt, gefährdet Ihre Immobilie, Behörden reagieren nicht – weil niemand zuständig ist. Mit einer Nachlasspflegschaft gibt es plötzlich einen Ansprechpartner: den Nachlasspfleger.
Mietschulden, ungeräumte Wohnung, kein Ansprechpartner: Als Vermieter haben Sie eine Forderung gegen den Nachlass und können deshalb Nachlasspflegschaft beim Amtsgericht beantragen (§ 1961 BGB).
Handwerkerrechnung, Kredit, Schadensersatz – Sie haben eine Forderung und niemanden mehr, den Sie in Anspruch nehmen können. Der Nachlasspfleger nimmt Ihre Forderung entgegen und prüft, ob Nachlassmasse vorhanden ist.
Was ist Nachlasspflegschaft?
Das Gesetz kennt zwei Hauptsituationen: Erben sind unbekannt, oder es ist unklar, ob jemand die Erbschaft überhaupt annimmt. Damit der Nachlass in dieser Zeit nicht herrenlos und ungeschützt ist, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger als gesetzlichen Vertreter des unbekannten oder ungewissen Erben.
Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses erforderlich sind. Dies geschieht, wenn die Erben unbekannt sind oder sich noch nicht entschieden haben, ob sie die Erbschaft annehmen. Das Gericht handelt dann auch ohne Antrag – wenn es von der Situation weiß.
§ 1960 Abs. 1 BGBJeder Nachlassgläubiger kann beim Nachlassgericht beantragen, dass ein Nachlasspfleger zur Geltendmachung seiner Forderung bestellt wird – auch wenn die Erben vielleicht bekannt, aber nicht erreichbar oder kooperationsunwillig sind. Der Antrag ist formlos und kostenlos.
§ 1961 BGBSofortsicherung aller Vermögenswerte: Konten einfrieren, Immobilien sichern (Schlösser, Versicherung), bewegliche Sachen verwahren, Inventar aufnehmen. Kein Vermögenswert darf verloren gehen.
Aktive Recherche: Standesamt, Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Auslandsrecherche, Erbscheinsverfahren. Bei unbekannten Erben beantragt der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht eine öffentliche Bekanntmachung.
Entgegennahme und Prüfung aller Gläubigeransprüche, laufende Verwaltung von Immobilien und Konten, Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten, Herausgabe an ermittelte Erben oder – bei Erblosigkeit – an den Fiskus (§ 1936 BGB).
Wer kann Nachlasspflegschaft beantragen?
Deutlich mehr Menschen als allgemein bekannt sind antragsberechtigt. Das Gesetz nennt in § 1961 BGB jeden „Nachlassgläubiger“ – das ist ein weiter Begriff. Das Gericht kann außerdem jederzeit von Amts wegen tätig werden (§ 1960 BGB).
Sie haben eine Mietforderung (Mietrückstand, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz), Erben sind unbekannt oder kooperieren nicht. Als Nachlassgläubiger können Sie sofort Antrag stellen.
Eindeutig berechtigtOffene Rechnungen für Arbeiten, die noch zu Lebzeiten des Verstorbenen erbracht wurden. Lieferungen, Dienstleistungen, Lohnforderungen – alles sind Nachlassforderungen.
Eindeutig berechtigtOffene Kreditverbindlichkeiten, Überziehungskredite, Bürgschaften. Banken sind Nachlassgläubiger und können Nachlasspflegschaft für die Geltendmachung ihrer Forderungen beantragen.
Eindeutig berechtigtKein direkter Geldforderungsanspruch, aber: Bei drohender Schädigung durch das verwahrloste Nachbargrundstück (§§ 903, 906 BGB) besteht ein berechtigtes Interesse. Zudem kann die Ordnungsbehörde auf Veranlassung tätig werden. Empfehlung: Schadensersatzanspruch formulieren und § 1961 BGB nutzen.
Berechtigtes Interesse nötigOrdnungsrechtliche Maßnahmen (Bauordnung, Verkehrssicherheit), Gewerbesteuerausstände, Grundsteuerrückstände. Behörden können zudem das Nachlassgericht auf die Situation hinweisen, das dann von Amts wegen handelt.
Von Amts wegen oder § 1961Auch wer keine eigene Forderung hat, kann das Nachlassgericht auf eine herrenlose Erbschaft hinweisen. Das Gericht entscheidet dann, ob es von Amts wegen einen Nachlasspfleger bestellt. Tipp: Stets ein berechtigtes Interesse mitformulieren.
Hinweis ans Gericht möglichSo läuft eine Nachlasspflegschaft ab
Von Ihrem Antrag bis zur Abwicklung des Nachlasses – klar und verständlich erklärt. Bei Beauftragung von Michael Schneider begleitet er Sie durch alle Schritte.
Der Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft ist formlos und schriftlich beim Nachlassgericht einzureichen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Kein Anwalt erforderlich. Empfehlung: Kurze schriftliche Begründung, warum Sie antragsberechtigt sind und warum Sicherungsbedarf besteht. Nutzen Sie unsere Checkliste unten.
Das Nachlassgericht prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen: Sind Erben unbekannt? Gibt es sicherungsbedürftige Nachlassgegenstände? Ist der Antrag begründet? Ggf. werden Personenstandsregister und Melderegister abgefragt. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Im Eilfall (drohender Verlust von Nachlassgegenständen) kann das Gericht sofortigen Sicherungsmaßnahmen anordnen.
Das Gericht bestellt durch Beschluss einen geeigneten Nachlasspfleger. Michael Schneider steht für Gerichte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als qualifizierter Berufsnachlasspfleger zur Verfügung (Jurist, BdB-Mitglied, § 23 BtOG-registriert). Sie können ihn dem Gericht namentlich vorschlagen – das Gericht berücksichtigt dies in der Regel. Der Nachlasspfleger erhält vom Gericht eine Urkunde und ist ab da legitimiert zu handeln.
Unmittelbar nach Bestellung: vollständige Bestandsaufnahme aller Nachlassgegenstände, Kontosperrung, Immobiliensicherung, Abschluss nötiger Versicherungen. Der Nachlasspfleger erstellt ein Nachlassverzeichnis (OLG-Formular) und reicht es beim Gericht ein. Jede Maßnahme wird dokumentiert und ist für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Aktive Recherche: Standesamt, Einwohnermeldewesen, Grundbuch, Testamentseröffnung, ggf. internationale Erbenrecherche. Bei gänzlich unbekannten Erben kann das Nachlassgericht eine öffentliche Aufforderung zur Erbprätendentenmeldung veranlassen (§ 1965 BGB). Meldet sich niemand, fällt der Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB – „Fiskuserbschaft“).
Der Nachlasspfleger verwaltet alle Nachlassgüter, zieht Forderungen ein, begleicht fällige Verbindlichkeiten und steht allen Gläubigern als Ansprechpartner zur Verfügung. Er erstellt jährliche Rechnungslegungsberichte für das Nachlassgericht. Immobilien können verwaltet (Vermietung) oder mit gerichtlicher Genehmigung veräußert werden (§ 1960 BGB i.V.m. §§ 1821 f. BGB).
Werden Erben ermittelt und nehmen die Erbschaft an: Herausgabe des Nachlasses an die Erben nach vollständiger Schuldenbegleichung. Wird niemand ermittelt: Herausgabe an den Fiskus. In beiden Fällen erstellt der Nachlasspfleger einen Schlussbericht, legt abschließend Rechnung und beantragt die Aufhebung der Pflegschaft beim Nachlassgericht.
Das verwaiste Haus des Nachbarn — was nun?
Der Nachbar stirbt, das Haus steht leer, verfällt, die Erben melden sich nicht oder sind unbekannt. Dieses Szenario – besonders häufig in strukturschwachen ländlichen Regionen wie der Uckermark oder der Mecklenburgischen Seenplatte – ist der Hauptanwendungsfall für eine von Nachbarn initiierte Nachlasspflegschaft.
Das Haus hat keinen rechtlichen Vertreter. Behörden können keine Anordnungen vollziehen. Kein Ansprechpartner für Schadensersatz. Kein Handlungszwang für irgendjemanden. Das Gebäude verfällt weiter.
Kein HandlungszwangDer Nachlasspfleger ist rechtlicher Vertreter des Nachlasses. Er ist Ihr Ansprechpartner, nimmt Schadensersatzansprüche entgegen, hält die Immobilie instand und ist von Behörden in die Pflicht zu nehmen.
Handlungsfähigkeit hergestelltWas der Nachlasspfleger mit der Immobilie macht
Was kostet eine Nachlasspflegschaft?
Grundregel: Alle Kosten trägt der Nachlass – nicht Sie als Antragsteller. Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und der Qualifikation. Bei vermögenslosem Nachlass trägt ggf. die Staatskasse.
Gesetzliche Stundensätze nach § 3 Abs. 1 VBVG i.d.F. KostBRÄG 2025 (BGBl. I Nr. 109/2025):
26 € ohne besondere Kenntnisse · 33 € mit Berufsausbildung · 44 € mit Hochschulstudium (Jurist).
Zahlt die Staatskasse, wenn der Aktivnachlass zur Deckung nicht ausreicht.
Bei vorhandenem Nachlassvermögen richtet sich die Vergütung nach Fachkenntnissen, Umfang und Schwierigkeit (§ 1888 BGB). Aktuelle Rechtsprechung:
OLG Frankfurt: 95 €/Std. (mittlere Schwierigkeit, ab 01.01.2023) · OLG Bamberg: 110 €/Std. (09.08.2023) · in Ballungsräumen bis 120 €/Std.
Das Nachlassgericht setzt die Vergütung per Beschluss fest.
Der Nachlasspfleger entnimmt seine Vergütung aus dem Nachlassvermögen. Als Antragsteller tragen Sie keinerlei Kostenrisiko – weder Pflegervergütung noch Gerichtskosten (GNotKG). Bei vollständig mittellosem Nachlass: Staatskasse vorschussweise, Rückgriff gegen Erben nach §§ 1915, 1836e BGB.
Warum Michael Schneider der richtige Nachlasspfleger ist
Wir sind kein anonymes Büro und kein Massendienstleister. Michael Schneider bearbeitet jeden Fall persönlich – mit juristischer Tiefe, regionaler Gerichtserfahrung und einem klaren Qualitätsanspruch.
1. Juristisches Staatsexamen, Referendariat, Fachkenntnisnachweis Steuer- und Arbeitsrecht sowie Wirtschaftsrecht. Vollständige Kenntnis des Erbrechts (§§ 1922 ff. BGB), Nachlasspflegschaftsrechts (§§ 1960 ff.) und der FamFG-Verfahren.
BdB-Qualitätsregister Nr. 0300596 (gültig bis 31.12.2028). Spezialzertifizierung Nachlasspflegschaft durch den BdB. Regelmäßige Fortbildungen. Mitglied seit 2018, registriert gem. § 23 BtOG beim Landkreis Uckermark.
Hauptbüro: Diesterwegstraße 6, 17291 Prenzlau. Zweigbüro: Parkstraße 12, 17089 Gültz. Aktiv tätig bei AG Prenzlau, Angermünde, Templin, Eberswalde sowie AG Neubrandenburg, Waren, Neustrelitz, Demmin, Greifswald, Pasewalk.
Aktuell ~42–45 laufende Verfahren (Betreuung + Nachlass). Erfahrung mit internationalen Erbfällen, mehreren Gläubigern, streitigen Erbfolgen, Immobilien in sanierungsbedürftigem Zustand und komplexen Nachlassinsolvenzen.
Zweigbüro: Parkstraße 12, 17089 Gültz (MV)
Fax: 030 / 868 709 18 59
eBO: DEJustiz.1ddaf44a-be21-44b9-833e-02cb55b29be9.4cdc
Registriert gem. § 23 BtOG
Stammbehörde: LK Uckermark
FK Steuer- & Arbeitsrecht · FK Wirtschaftsrecht
BdB-Zusatzqualifikation Nachlasspflegschaft
So bereiten Sie den Antrag vor
Der Antrag auf Nachlasspflegschaft ist formlos – aber ein gut vorbereiteter Antrag wird schneller bearbeitet und erhöht die Erfolgschancen erheblich. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen.
Ihre Fragen — unsere Antworten
Nachlassverwalter (§§ 1975 ff. BGB): Trennt Nachlassvermögen vom Privatvermögen bekannter Erben ab. Schützt Gläubiger vor der Haftungsvermengung. Auf Antrag der Erben oder eines Gläubigers bestellbar.
Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB): Im Testament vom Erblasser bestimmt. Setzt dessen Willen um. Kein gerichtliches Verfahren nötig.
Michael Schneider ist für alle drei Funktionen qualifiziert und tätig.