Betreuung anregen –
So funktioniert es
Klar erklärt für Angehörige, Nachbarn
und alle Interessierten
Eine rechtliche Betreuung kann jeder anregen – ganz formlos. Diese Seite erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was passiert, wer zuständig ist und wie Sie vorgehen. Mit direkten Kontakten für die Uckermark und die Mecklenburgische Seenplatte sowie einem Formular zum Ausfüllen.
Was ist rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung – sondern staatlich organisierte Unterstützung für Erwachsene, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können. Ein Betreuer handelt stets im Interesse der betreuten Person und ist an deren Wunsch gebunden.
Mögliche Aufgabenkreise des Betreuers
Wer kann eine Betreuung anregen?
Eine Betreuung kann von jeder Person beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) angeregt werden. Es gibt keine formalen Voraussetzungen – ein einfacher Brief genügt.
Wie läuft das Verfahren ab? – Schritt für Schritt
Das Betreuungsverfahren ist in den §§ 271 ff. FamFG geregelt. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Betreuer innerhalb weniger Tage bestellt werden.
Alternativen zur Betreuung – immer zuerst prüfen
Das Gericht ist verpflichtet, vor Anordnung einer Betreuung zu prüfen, ob mildere Mittel ausreichen. Eine rechtzeitige Vorsorge vermeidet staatliche Eingriffe.
Ansprechpartner in Ihrer Region
Zuständig ist stets das Betreuungsgericht am Wohnort der betroffenen Person. Hier die direkten Kontakte für die Regionen Uckermark und Mecklenburgische Seenplatte.
Karl-Marx-Straße 1 · 17291 Prenzlau
Tel: 03984 / 70-0
Sprechzeiten: Terminvereinbarung erbeten
Diesterwegstraße 6 · 17291 Prenzlau
Tel: 03984 / 329 86 22
Mobil: 0176 / 427 16 280
Friedrich-Engels-Ring 16–18 · 17033 Neubrandenburg
Tel: 0395 / 5444-0
verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de
Woldegker Straße 6 · 17033 Neubrandenburg
Tel: 0395 / 57087-4396
betreuungsbehoerde@lk-seenplatte.de
Waren (Müritz): Zum Amtsbrink 2 · 0395 / 57087-2358
Demmin: Adolf-Pompe-Str. 12–15 · 0395 / 57087-4222
Zweigbüro: Parkstraße 12 · 17089 Gültz (nur n. Vereinbarung)
Mobil: 0176 / 427 16 280
Anregung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
Füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus. Am Ende können Sie es ausdrucken und direkt ans zuständige Betreuungsgericht senden. Rechtsgrundlage: §§ 1814 ff. BGB · §§ 1438 ff. FamFG.
Person
Angaben
& Grund
& Absenden