Ihr Vertrauen.
Meine
Verantwortung.
Rechtliche Betreuung – Nachlass – Verfahren
Michael Schneider – Jurist (1. Staatsexamen + Referendariat), BdB-Qualitätsregister Nr. 0300596, ipb-zertifizierter Nachlass- und Verfahrenspfleger. Seit 2017 tätig in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Zuverlässiger Partner
für die Justiz.
Erfahrener Berufsbetreuer und ipb-zertifizierter Nachlass- und Verfahrenspfleger für Gerichte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Eilbestellungen jederzeit möglich.
Recht, Schutz und
Selbstbestimmung.
Viele Menschen kommen erst dann mit dem Begriff „rechtliche Betreuung“ in Berührung, wenn ein Anlass es erfordert. Ich erkläre kurz, was das bedeutet – und was es nicht bedeutet.
Rechtliche Betreuung schützt und unterstützt erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Einschränkung oder einer schweren körperlichen Behinderung nicht (mehr) selbst regeln können. Das kann jeden treffen – nach einem schweren Unfall, einer plötzlichen Erkrankung oder im Alter. Betreuung ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Instrument, das Menschenrechte sichert.
Seit 1992 gibt es keine Entmündigung mehr in Deutschland. Betreute Menschen bleiben voll geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Das Betreuungsrecht wurde zuletzt zum 01.01.2023 grundlegend reformiert. Im Mittelpunkt stehen seitdem die Selbstbestimmung und die Wünsche der betreuten Person – entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Ein Betreuer entscheidet nur dort stellvertretend, wo es zum Schutz der betroffenen Person wirklich erforderlich ist.
Die Betreuung wird stets auf konkrete, richterlich festgelegte Aufgabenkreise beschränkt – nur so viel wie nötig. In der Praxis bedeutet das: Unterstützung bei der Verwaltung von Finanzen und Konten, Kommunikation mit Behörden und Ämtern, Koordination von Pflege- und Sozialdiensten, Vertretung bei medizinischen Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Rechten vor Behörden und Gerichten. Ich koordiniere komplexe Prozesse, handle auch in Notlagen und trage dabei stets die Wünsche meiner Klienten als Kompass.
Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, hat im Ernstfall niemanden, der rechtsverbindlich handeln darf. Ausnahme: das gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht für Gesundheitssorge (§ 1358 BGB), befristet auf 6 Monate. Eine Vorsorgevollmacht ist die sicherste Lösung. Eine Betreuungsverfügung lässt das Gericht entscheiden, berücksichtigt aber Ihren Wunsch, wer bestellt werden soll. Beides schützt davor, dass ein unbekannter Dritter Ihre Angelegenheiten übernimmt.
Was zahlen Sie als Betreuter
oder Angehöriger?
Viele Menschen fragen sich: Wer bezahlt eigentlich den Betreuer – und muss ich als Angehöriger etwas zahlen? Die Antwort hängt von einer einzigen Frage ab.
| Zeitraum | Andere Wohnform eigene Wohnung, ambulant |
Andere Wohnform mittellos |
Stationäre Einrichtung nicht mittellos |
Stationäre Einrichtung mittellos |
|---|---|---|---|---|
| Monate 1–12 | 427 € | 324 € | 305 € | 275 € |
| Ab Monat 13 | 250 € | 190 € | 155 € | 130 € |
Ab 01.01.2026 gibt es nur noch zwei Vergütungsstufen (Stufe 1 und Stufe 2) und zwei Zeiträume (§ 9 Abs. 2 VBVG). Die bisherigen 5 Zeitstufen und Tabelle A entfallen. Rechtsgrundlage: Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG (KostBRÄG 2025) · Wohnform-Abgrenzung § 9 Abs. 3 VBVG: Stationär = umfassender Versorgungscharakter + Bestand unabhängig von Bewohnerwechsel · Stationär-Gleichstellung ambulanter Formen entfällt ab 01.01.2026 · Festsetzung durch das Betreuungsgericht · Zahlung monatlich.
Rechtsgrundlage: §§ 1814 ff. BGB (seit 01.01.2023), BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz), UN-BRK Art. 12. Zulassung und Registrierung gemäß §§ 23 ff. BtOG mit Sachkundenachweis – BdB-Register Nr. 0300596.
Aufgabenkreise –
Rechte und Grenzen.
Ein Betreuer darf nur in den Bereichen handeln, die das Gericht ausdrücklich festgelegt hat. Kein Aufgabenkreis zu viel – so wenig Eingriff wie möglich. Das nennt man den Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1815 Abs. 1 BGB). Hier die häufigsten Aufgabenkreise in der Praxis:
Der Betreuer entscheidet über medizinische Behandlungen, Operationen, Medikamente und Pflegemaßnahmen – immer im Sinne und nach den Wünschen des Betreuten. Bei schwerwiegenden Entscheidungen (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, riskante Eingriffe) ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
Der Betreuer bestimmt, wo die betreute Person wohnt – zuhause, betreutes Wohnen oder Pflegeheim. Auch die Genehmigung zur Unterbringung gegen den Willen (geschlossene Einrichtung) fällt hierunter, erfordert aber zwingend eine richterliche Genehmigung (§ 1831 BGB).
Der Betreuer verwaltet das Geld und Vermögen der betreuten Person: Konten, Rente, Miete, Rechnungen, Steuern. Immobilien dürfen nur mit gerichtlicher Genehmigung verkauft oder belastet werden. Jährlich ist dem Gericht eine Vermögensübersicht vorzulegen.
Vertretung der betreuten Person gegenüber Ämtern, Kassen, Sozialleistungsträgern. Anträge auf Grundsicherung, Pflegegeld, Eingliederungshilfe, Wohngeld – alles was die betreute Person selbst nicht mehr bewältigen kann. Widersprüche und Klagen sind ebenso möglich.
Der Betreuer darf Briefe und Sendungen entgegennehmen und öffnen, soweit dies für die Betreuungsaufgabe nötig ist. Dieser Aufgabenkreis ist sehr sensibel und greift tief in die Privatsphäre ein – das Gericht ordnet ihn nur an, wenn er unbedingt erforderlich ist.
Formulare & amtliche Vordrucke.
Alle Links führen direkt auf die offiziellen Justizserver ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de und mv-justiz.de sowie das Bundesjustizministerium (bmj.de). Zuletzt geprüft: März 2026.
Bestimmen Sie jetzt, wer im Ernstfall für Sie entscheidet – und vermeiden Sie so eine gerichtliche Betreuung. Das offizielle BMJ-Formular ist kostenlos und enthält vollständige Ausfüllhinweise.
⬇️ Formular + Broschüre (BMJ)Legen Sie schriftlich fest, wen das Gericht als Ihren Betreuer bestellen und welche Wünsche berücksichtigt werden sollen. Das Gericht ist daran in aller Regel gebunden (§ 1816 Abs. 2 BGB).
⬇️ Vordruck Betreuungsverfügung (BMJ)Bestimmen Sie vorausschauend, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Rechtlich verbindlich für Ärzte und Betreuer nach § 1827 BGB.
⬇️ Formular Patientenverfügung (BMJ)Innerhalb von 3 Monaten nach Betreuerbestellung dem Gericht vorzulegen. Enthält: persönliche Situation der betreuten Person, Vermögensstand, Aufgabenplanung. Pflichtformular für jeden neu bestellten Betreuer.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgJährlicher Pflichtbericht an das Betreuungsgericht. Kombiniert Personensorgebericht und Rechnungslegung über das verwaltete Vermögen. Für Betreuer, deren Aufgabenkreis beide Bereiche umfasst.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgJährlicher Bericht für Betreuer mit ausschließlich Personensorge (kein Vermögensaufgabenkreis). Kürzere Fassung ohne Rechnungslegungsteil – ersetzt den alten Jahresbericht.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgBei Übernahme der Betreuung ist das gesamte Vermögen der betreuten Person zu erfassen und dem Gericht einzureichen. Grundlage für alle späteren Rechnungslegungen (§ 1835 ff. BGB).
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgFür ehrenamtliche Betreuer: Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen (Fahrtkosten, Porto, Kopien) beim Betreuungsgericht. Pauschale oder Einzelabrechnung möglich.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgBei Aufhebung der Betreuung, Tod der betreuten Person oder Betreuerwechsel dem Gericht einzureichen. Beinhaltet abschließende Rechnungslegung und letzten Personensorgebericht.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgStrukturiertes Formular zur Erfassung aller Nachlasswerte und -verbindlichkeiten. Pflichteinreichung beim Nachlassgericht bei jeder Nachlasspflegschaft – bildet Basis für Vergütungsberechnung.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgErklärt den Aufbau der jährlichen Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht. Enthält Musteraufstellungen und Erläuterungen zu Einnahmen, Ausgaben und Vermößbericht.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgErläutert die Vergütungsgeltendmachung nach § 1888 BGB beim Nachlassgericht – sowohl bei werthaltigem als auch bei mittellosem Nachlass. Mit Antragsmuster.
⬇️ PDF direkt – OLG BrandenburgDas AG Greifswald stellt sämtliche Vordrucke für Betreuungssachen, Erbschaftsangelegenheiten und Nachlasssachen bereit. Darunter Betreuerbericht, Nachlassverzeichnis, Anfangsbericht und Rechnungslegung.
Für meinen Mandatsbereich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: AG Waren (Müritz) und AG Neubrandenburg – Betreuungsvordrucke, Betreuerbericht und Jahresbericht direkt downloadbar.
Was ich für Sie leiste.
Umfassende rechtliche Betreuung, Nachlassverwaltung und Verfahrenspflegschaft aus einer Hand – für Klienten, Angehörige und Gerichte in der Uckermark und MV.
Umfassende Betreuung in allen Aufgabenkreisen: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten. Individuell, wunschorientiert.
ipb-zertifiziert. Sicherung und Verwaltung unbekannter Nachlässe, Erbenermittlung, Nachlassabwicklung für Gerichte in Brandenburg und MV.
ipb-zertifiziert. Vertretung Betroffener in Betreuungs- und Nachlasssachen. Unterbringung, Fixierung, medizinische Maßnahmen. Sehr guter Erfolg (2022).
Ordnungsgemäße Ausführung letztwilliger Verfügungen. Abwicklung komplexer Nachlässe, Erbauseinandersetzung, Korrespondenz Finanzbehörden.
Übernahme einzelner Aufgabenkreise bei Interessenkollision oder Verhinderung des Hauptbetreuers. Schnelle Verfügbarkeit.
Kurzfristige Überbrückung bei Verhinderung des bestellten Betreuers. Nahtlose Weiterführung aller dringlichen Angelegenheiten.
Sicherung und geordnete Abwicklung des Nachlasses zum Schutz der Gläubiger und Erben. Vollständige Dokumentation, Berichtspflichten.
Gutachterliche Stellungnahmen, Hilfe bei der Betreuerbeschaffung, Kooperation mit Betreuungsbehörden. Direkte Erreichbarkeit für Rechtspfleger.
Gesetzliche Vergütung.
Betreuer ohne oder mit nicht-juristischem Hochschulstudium. Die bisherige Stufe A entfällt – deren Betr. werden nun mit Stufe-1-Pauschalen vergütet.
1. Juristisches Staatsexamen + Referendariat (alle Stationen). Höchste Vergütungsstufe. Gilt auch für Zeitvergütung (Verfahrenspflegschaft, Ergänzungsbetreuung): 44 €/Std.
Wer zahlt – und wie viel?
Einfach erklärt.
- ◈Bankguthaben, Bargeld
- ◈Grundstücke, Immobilien
- ◈Fahrzeuge, Lebensversicherungen, Wertgegenstände
- ◈Auch bei formaler Überschuldung möglich, solange Aktivvermögen die Pflegervergütung trägt (BGH IV ZB 8/23)
- ◈Kein oder nur minimales Aktivvermögen
- ◈Schulden überwiegen und Aktiva decken nicht einmal die Vergütung
- ◈Alles-oder-Nichts-Prinzip: Reicht das Vermögen auch nur teilweise nicht, gilt der gesamte Nachlass als mittellos (OLG Oldenburg, BGH IV ZB 16/20)
- ◈Keine Aufspaltung möglich: Teils aus Nachlass, teils aus Staatskasse
Ab 01.01.2026 gibt es nur noch zwei Vergütungsstufen (§ 8 VBVG). Stufe A entfällt ersatzlos; deren Betr. werden in Stufe 1 eingruppiert. Bis 31.12.2025 galt: A = 19,50 € / B = 25,00 € / C = 39,00 €. § 3 VBVG gilt im Rahmen der Nachlasspflegschaft nur bei mittellosem Nachlass (§ 1888 Abs. 2 S. 1 BGB). Bei werthaltigem Nachlass: § 1888 Abs. 2 S. 2 BGB – Stundensatz deutlich höher.
Vergütung als Nachlasspfleger.
Die Vergütung des Nachlasspflegers richtet sich nicht nach dem VBVG, sondern nach § 1888 Abs. 2 S. 2 BGB (seit 01.01.2023). Maßgeblich sind die nutzbaren Fachkenntnisse sowie Umfang und Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte. Der Stundensatz ist so zu bemessen, dass er mindestens eine kostendeckende Vergütung gewährleistet – deutlich über den VBVG-Sätzen.
- ◈Routinemäßige Nachlasssicherung
- ◈Geringer Nachlasswert
- ◈Wenige Gläubiger / Erben
- ◈Keine komplexen Rechtsfragen
- ◈Komplexe Unternehmensbeteiligungen
- ◈Internationale Vermögenswerte
- ◈Nachlassinsolvenz / Gläubigeraufgebot
- ◈Streitige Erbfolge, Testamentsauslegung
Aktuelle Rechtsprechung – Brandenburg (OLG Brandenburg):
• OLG Brandenburg, 22.07.2025 – 3 W 139/24 (Oranienburg): Ständige Rspr. BB: einfach 90 € / mittelschwer 110 € / schwer 130 € – nunmehr inflationsbedingt anzuheben; Verweis auf KostBRÄG 2025 (VBVG 39 → 44 € ab 01.01.2026) als Maßstab der Anpassung.
• BGH, 24.07.2024 – IV ZB 8/23: Stundensatz 100 € bei nicht-mittellosem Nachlass nicht zu beanstanden (Aktivnachlass 1.417 €).
• OLG Braunschweig, 01.02.2023 – 3 W 885/22: Rechtsanwaltlicher Nachlasspfleger: 90–120 € als Regelbereich; kein schutzwürdiges Erbeninteresse an besonders günstigem Stundensatz.
Mecklenburg-Vorpommern (OLG Rostock):
• OLG Rostock hat bislang keine eigene Leitentscheidung zu den neuen Sätzen nach § 1888 Abs. 2 BGB (seit 01.01.2023) veröffentlicht. Die Amtsgerichte MV (Neubrandenburg, Greifswald, Demmin, Waren (Müritz), Pasewalk) orientieren sich daher an der bundesweiten OLG-Linie (90 / 110 / 130 €, inflationsbedingt anzupassen).
• OLG Rostock, 22.04.2021 – 3 W 70/18 (Grevesmühlen): Zum Nachlasspfleger bestellter Rechtsanwalt kann anwaltliches Honorar (RVG) zusätzlich abrechnen, soweit ein Nichtjurist in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (z. B. Prüfung notarieller Kaufvertragsentwurf).
• Praxishinweis: In MV ist die Sache auf Beschwerde vor dem OLG Rostock (Zivilsenat, Az.-Muster: 3 W …/…) zu führen. Mangels eigener Rspr. sind die OLG-Brandenburg- und BGH-Entscheidungen unmittelbar zitierfähig.
Sonstige relevante BGH-Rspr.:
• BGH, 10.09.2025 – IV ZB 2/25: Mitarbeiterstunden können nicht mit eigenem Stundensatz des Nachlasspflegers abgerechnet werden.
• OLG Frankfurt, 22.08.2024 – 21 W 61/24: Inflationsbedingte Anhebung der Sätze bundesweit erforderlich; Ballungsraumzuschlag (Frankfurt: +15–20 €) nicht auf ländliche Regionen übertragbar.
Mein Einzugsgebiet.
Barnim
- AG Prenzlau (Hauptbüro)
- AG Angermünde
- AG Templin
- AG Eberswalde
Mecklenburgische Seenplatte
- AG Neubrandenburg
- AG Greifswald
- AG Demmin
- AG Waren (Müritz)
- AG Pasewalk
Nachlassgerichte aufgepasst:
Ich erweitere mein Netzwerk.
Als BdB-zertifizierter Nachlasspfleger und ipb-zertifizierter Verfahrenspfleger stehe ich auch Gerichten zur Verfügung, mit denen noch keine Zusammenarbeit besteht.
Zweigbüro: Parkstraße 12, 17089 Gültz (MV) – nur nach Vereinbarung.
Jetzt Kontakt aufnehmen.
Schreiben, die per elektronischem Bekanntgabeweg (ebo) versändt werden, wurden elektronisch erstellt und sind ohne Unterschrift rechtsverbindlich gültig.
ebo: DEJustiz.1ddaf44a-be21-44b9-833e-02cb55b29be9.4cdc
Wir wachsen –
sind Sie dabei?
- ◈ Berufsbetreuer*in – gerne mit BdB-Registrierung oder auf dem Weg dahin
- ◈ Juristisch qualifiziert – Sozialrecht, Betreuungsrecht, Nachlasspflege
- ◈ Region – Uckermark, Barnim oder Mecklenburgische Seenplatte
- ◈ Selbständig oder Anstellung – beide Modelle möglich